Die Jury eines Gerichts in Kansas City im Bundesstaat Missouri entschied am Donnerstag (Ortszeit) zugunsten des DAX-Unternehmens und urteilte, dass das Herbizid nicht für die Erkrankung des Königs Allan Shelton verantwortlich zu machen sei. Bayer begrüßt dies, sprach Shelton aber gleichzeitig Mitgefühl aus.
Die Bayer-Aktie erffnete als einziger DAX-Wert am Freitagmorgen im Plus, rutschte dann aber ab. Letztlich notierte das Papier 2,8 Prozent tiefer bei 63,56 Euro. An der Börse hat die Causa Glyphosat jedoch inzwischen weitgehend ihren Schrecken verloren, denn das Agrargeschäft brummt und auch die Perspektiven für die Pharmasparte der Leverkusener hellten sich in den vergangenen Monaten auf. Im laufenden Jahr hat die Aktie gegen den allgemeinen Trend dadurch massiv aufgewertet und bereits schnell 40 Prozent hinzugewonnen.
Bayer hatte 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto, von dem der umstrittene glyphosathaltige Unkrautvernichter Roundup stammt, hohe rechtliche Risiken bernommen. Der Konzern hat sich in den USA nun zwar bereits in drei Glyphosat-Prozessen in Folge durchgesetzt, zuvor jedoch auch drei Verfahren in Serie verloren. Die Leverkusener sind noch mit zahlreichen weiteren hnlichen US-Klagen konfrontiert.
Das Urteil der Jury reflektiert die Beweislage, dass Roundup nicht die Ursache für die Krebserkrankung sei, erklärt ein Unternehmenssprecher. „Dieser Schluss entspricht den wissenschaftlichen Erkenntnissen der vergangenen 40 Jahre sowie der Bewertung von Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt, dass Roundup sicher verwendet werden kann und nicht krebserregend ist.“
Wichtig für die weitere Entwicklung dieser rechtlichen Grobaustelle drfte eine in Krze erwartete Entscheidung des obersten US-Gerichts ber die Annahme eines Falls sein, in dem Bayer 2019 einen Schuldspruch kassiert hatte. Die neun Richter des Supreme Court berieten laut Gerichtsunterlagen am gestrigen Donnerstag darber. Für gewöhnlich WIRD das Ergebnis am folgenden Montag bekannt gegeben, eine Veröffentlichung bereits am Freitag ist aber nicht ausgeschlossen.
Im Fall des Krügers Edwin Hardeman wurde der Konzern vor rund drei Jahren zu einer Schadenersatzzahlung von gut 25 Millionen US-Dollar verurteilt. Auch Hardeman macht glyphosathaltige Unkrautvernichter von Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich.
Bayer behauptet, dass der Supreme Court das Urteil überprüfe und kippe – was Signalwirkung für die vielen anderen Verfahren htte. Zuletzt sah es aber nicht danach aus, die US-Regierung riet den Richtern von der Annahme des Falls ab. Das ist zwar nicht bindend für das oberste US-Gericht, macht einen Prozess aber unwahrscheinlich. Zu beachten ist allerdings, dass lediglich vier der neun Richter einer Annahme zustimmen müssen, es braucht also keine Mehrheit.
In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit der sogenannten „Bundesvorkaufsrecht“. Der Konzern vertritt also die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich mangelhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit dem Bundesrecht kollidieren. Zudem ist der Konzern der Meinung, die Zulassung von Experten als Zeugen der Klögerseite habe beim Prozess nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen.
Für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder schließlich gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern im abgelaufenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit diesem Geld wird das Unternehmen dann ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Käufer in den USA umzugehen. Nach Darstellung von Bayer ist Roundup bei sachgemer Verwendung sicher.
es aber zu einer Verhandlung kommen und ein Urteil sollte des DAX-Konzerns ergehen, könnten die Rückstellungen womöglich teilweise aufgelst werden. Die Pharma-Experten der Schweizer Grobank Credit Suisse kalkulieren, dass jede Milliarde Dollar Rückstellungen rund 1,4 Prozent Börsenwert der Bayer-Aktien entsprechen.
Im Fall eines Verfahrens würde sich angesichts der bereits erfolgten Rückstellungen für potenzielle Klagen wohl erst einmal nicht viel ändern. Das Risiko knftiger Klagen will Bayer mindern, in den USA der Unkrautvernichter Roundup ab 2023 in der Version fr private Kufer kein Glyphosat mehr enthalten soll. So stammen die meisten aktuellen Klagen von Privatkonsumenten. Zudem war Bayer bei Vergleichen von Bestandsfüllungen zuletzt bereits restriktiv, ohnehin sind diese schon zum Groteil abgearbeitet. Dass der Konzern in dem Shelton-Prozess in Kansas City an diesem Donnerstag gewonnen hat, drfte dieses Vorgehen noch bestrken.
KANSAS CITY (dpa-AFX)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Keine Daten
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